Kunstrasen ist umweltschädlich
Die FWG beantragt einen Kunstrasenplatz, wir sprechen uns klar dagegen aus und die Wissenschaft gibt uns recht: ein Forschungsteam sieht neben den bekannten
schädlichen Auswirkungen von Nano- und Mikroplastik auch ein Risiko für
die globale Ernährungssicherheit.
(https://www.fr.de/panorama/kleine-partikel-grosser-schaden-93358805.html).
Das Team hat herausgefunden, dass es z.B. bei Bienen zu Schäden am
Verdauungssystem, Schwächung des Immunsystems und zu
Verhaltensveränderungen kommen kann. Dadurch würden sie anfälliger für
Krankheiten und könnten Pflanzen möglicherweise weniger effektiv
bestäuben. Auf der Seite des Bundesumweltamtes ist Folgendes zu finden:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikationen/factsheet_kunstoffe_in_boeden.pdf
In der Publikationen werden vier Eintragspfade von Kunststoffen in Böden
benannt. Kunstrasenflächen sind einer der vier.
Um so erschreckender finden wir es, dass das allen
Gemeindevertreter:innen egal ist und alle -außer uns- für einen
Kunstrasenplatz gestimmt haben.
Wo steht die FWG Weilrod in der Frage um aufkeimende Demokratiefeindlichkeit und Rechtsextremismus?
Am 25.5.2024 hat eine überparteiliche Veranstaltung „Weilrod steht auf für Demokratie“ gegen demokratiefeindliche Kräfte in unserer Gesellschaft und vielleicht auch in unserer Gemeinde im Speziellen stattgefunden.
Manch einem mag aufgefallen sein, dass die stärkste politische Kraft in der Gemeinde, die FWG, an dieser Stelle nicht in Erscheinung getreten ist.
Über die Hintergründe wollen wir keine Aussage treffen. Jedenfalls hat es nicht daran gelegen, dass die FWG und auch der Bürgermeister nicht gefragt worden wären.
Fakt ist:
am 07.05.2024 wurde von Seiten der Initiatoren zuallererst mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung (FWG) telefoniert, um ihm das Vorhaben zu erläutern und nach einer Beteiligung der FWG zu fragen. Am nächsten Tag gab es ein Gespräch mit Bürgermeister Esser, um außerdem die erforderlichen Genehmigungen zu klären. In diesem Gespräch wurde auch die Frage gestellt, ob er bei der Veranstaltung ein paar Worte sagen möchte. Er wusste zu diesem Zeitpunkt nicht sicher, ob er am Tag der Veranstaltung bereits im Urlaub sein würde und wollte das klären. (In der Bauausschuss-Sitzung am 25. 04. hatte er angekündigt, dass er ab dem 27. 5. in Urlaub sein würde) Die Organisatoren baten ihn, sollte er nicht teilnehmen können, eine Vertretung als Sprecher zu benennen.
Weitere Bündnispartner sind erst danach angesprochen worden.
Bereits am 14.5. erhielten wir eine schriftliche Absage durch den Fraktionsvorsitzenden der FWG: wörtlich „…. Zum anderen wurde über Herrn Rumpf die Frage bzgl. einer gemeinsamen Aktion „gegen Rechts“ im Vorfeld der Europawahl an mich herangetragen. Nach intensiven Beratungen in der gestrigen Fraktionssitzung sieht die FWG Weilrod hierfür derzeit keine Grundlage.“
Warum keine Grundlage besteht, ist nicht begründet worden. Auch vom Bürgermeister kam keine weitere Rückmeldung, auch nicht auf die o.g. Anfrage nach einer Vertretung im Falle eines früheren Urlaubsantritts, so dass wir annehmen mussten, dass der FWG-Bescheid auch für den Bürgermeister gilt.
Wir bedauern sehr, dass es an dieser Stelle nicht zu einem gemeinsamen Auftritt gekommen ist, denn unserer Überzeugung nach sollten auch die FWG-Mitglieder und deren Unterstützer an den Wahlurnen zu den aufrechten Verfechtern der Demokratie gezählt werden können.
gez. Die Organisatoren
Die Machtfantasien der FWG bleiben glücklicherweise nicht gänzlich unwidersprochen: Nicht nur den Grünen fällt auf, welch verzerrte Demokratieauffassung bei der Verwaltung herrscht, wie dieser Leserbrief zeigt.
TZ 23.3.24 Akteneinsichtsausschuss
PM 23-10-15 Gewerbegebiet Weilrod
UA 23-09-30 Kommentar Rücktritt Gunnar Breier
Dem Kommentar von Frau Inka Friedrich im „Wochensplitter“ vom Samstag, 30. September 2023 fehlt es an journalistischer Ausgewogenheit. Frau Friedrich hat zu diesem Thema mit keinem der Mitglieder der Grünen Fraktion gesprochen, sie war auch nicht bei der vorausgegangenen Gemeindevertretungssitzung anwesend, sie weiß nichts über die intrafraktionellen Hintergründe der Umstrukturierung, sie hat keine Kenntnis über die angesprochenen Dienstaufsichtsbeschwerden, die in den Jahren 2018 und 2019 erfolgten. Sie kennt offensichtlich auch nicht die Auswirkung der Dienstaufsichtsbeschwerden, denn dann wüsste sie, dass diese berechtigt waren und dazu geführt haben, dass die Verwaltung daraufhin zum Handeln gezwungen war. Trotzdem hat Frau Friedrich eine explizite Meinung zu den Vorgängen, die sie meint, zum Besten geben zu müssen. Da erübrigt es sich, zu fragen, wer ihr diesen Text in die journalistische Feder diktiert hat. So verstehen einige heutzutage den Journalismus – es leben die Fake News!
Stellungnahme zum Artikel „Breier legt Mandat nieder“ in der Taunus-Zeitung und Usinger Anzeiger vom 15.09.2023
Zunächst möchten wir ausdrücklich unser Bedauern über Gunnars Rücktritt ausdrücken!
Zu den Ursachen bitten wir darum seinem Wunsch zu entsprechen und seine Privatsphäre zu respektieren.
Von daher werden wir uns an den Spekulationen möglicher Beweggründe als Ursache für seinen Rückzug nicht beteiligen.
Der Darstellung bezüglich der Vorgänge im HFA widersprechen wir.
Aus unserer Sicht gab es im Vorfeld zur Ausschuss-Sitzung keine gemeinsam verabredete Vorgehensweise und es war auch keineswegs das Ziel der FWG eine dem Fraktionsproporz entsprechende Liste aufzustellen.
Zur Sache:
Warum haben wir einen Alternativvorschlag angeboten?
Wir von der Fraktion Bündnis 90/die Grünen waren uns einig und haben von Anfang an in sämtlichen Sitzungen und Ausschüssen betont, dass wir der Auffassung sind, dass der Stiftungsrat einer „Bürgerstiftung“ nicht mit Mandatsträger*innen besetzt werden sollte.
Um eine Stiftung zu gründen, stehen dem Stifter zwei „Rechtsformen“ zur Verfügung: die rechtsfähige Stiftung sowie die treuhänderische Stiftung.
Der Begriff „Bürgerstiftung“ ist in Deutschland rechtlich nicht definiert.
Meistens handelt es sich bei diesen aber um rechtsfähige Stiftungen.
Die rechtsfähige Stiftung bedarf der staatlichen Anerkennung seitens der Anerkennungsbehörde und untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht sowie der Kontrolle seitens der Finanzbehörden. Die Entstehungsvoraussetzungen sind im BGB und den Landesstiftungsgesetzen geregelt. Die rechtsfähige Stiftung ist ein rechtlich selbstständiges Gebilde, sodass sie einen Stiftungsvorstand haben muss, der sie in allen Angelegenheiten vertritt. Diese Art von Organisation wäre die von uns bevorzugte, da sie die Stiftung politisch unabhängig handlungsfähig macht.
Die Treuhandstiftung ist rechtlich unselbstständig, sodass sie sich eines Treuhänders bedient, um im Rechts- und Geschäftsverkehr aufzutreten. Aus diesem Grund kann die Treuhandstiftung einen Vorstand haben, sie muss es aber nicht. Die Treuhandstiftung unterliegt weder der staatlichen Anerkennung noch der staatlichen Aufsicht, sondern nur der Kontrolle seitens des Finanzamts.
Bei der „Bürgerstiftung Unser Weilrod“ handelt es sich um eine „unselbständige“ Stiftung, die insofern als Treuhandstiftung angesehen werden muss.
Laut deren Satzung hat die Stiftung einen Aufsichtsrat, der aus insgesamt sieben Personen besteht, aber keinen Vorstand. Der/die jeweilige Bürgermeister/in und der/die Vorsitzende der Gemeindevertretung sind ständige Mitglieder des Verwaltungsrates. Die restlichen fünf Personen werden für die Dauer einer Wahlperiode von der Gemeindevertretung gewählt.
Um den Begriff „Bürgerstiftung“ zu stärken und Transparenz zu fördern, haben die Bürgerstiftungen im Jahr 2001 Kriterien festgelegt: die 10 Merkmale einer Bürgerstiftung. (https://www.buergerstiftungen.org/de/buergerstiftungen/10-merkmale/)
Sie benennen die wesentlichen Werte der Bürgerstiftungen.
Zu den Merkmalen gehören
- die Unabhängigkeit von Kommune, Kreditinstituten oder Einzelpersonen,
- die Breite der Stiftungszwecke und
- ihr lokaler Bezug und die Transparenz der Arbeit.
- Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig.
- Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden.
- Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt.
- Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
Erfüllt eine Bürgerstiftung diese Merkmale, kann sie sich um das Gütesiegel für Bürgerstiftungen bewerben. Es wird – nach der Prüfung einer unabhängigen Jury – vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen für zunächst zwei, dann drei Jahre verliehen.
Eine solche Auszeichnung würden wir anstreben, um Vertrauen bei den Stiftern zu wecken.
Bürgerstiftungen haben mindestens zwei Organe: Den Vorstand, der für das operative Geschäft zuständig ist und das Stiftungskuratorium, häufig auch Stiftungsrat genannt. Dieses kümmert sich um die strategische Ausrichtung und nimmt eine Kontrollfunktion wahr.
Zu diesem Zweck haben wir als Grüne Fraktion eine Liste mit Bürger*innen zur Beratung vorgelegt, die keine Mitglieder der Gemeindevertretung oder –verwaltung sind.
Dass die Fraktionen von FWG, SPD und CDU sich unterdessen auf eine gemeinsame Liste verständigt hatten, war uns nicht bekannt. Wir waren in diese Gespräche nicht einbezogen. Selbstredend war auf dieser Liste auch kein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/die Grünen. Es war also keineswegs das Ziel der FWG eine dem Fraktionsproporz entsprechende Liste aufzustellen.
In der Vorlage der HFA-Sitzung am 24.08.2023 standen zunächst beide Listen zur Abstimmung. Wir sind alle drei davon ausgegangen, dass in der GV weiterhin zwei Listen -eine mit Mandatsträger*innen aller Fraktionen und eine Liste ohne Mandatsträger*innen- zur Abstimmung stehen wird.
Insofern war für uns überraschend, dass die von uns eingereichte Liste ohne Mandatsträger*innen in der Gemeindevertretersitzung nicht mehr zur Abstimmung stand.
Statt einer geheimen Wahl zuzustimmen und das Thema abzuhaken, wurde von der FWG beantragt, die Listenwahl zurück an den HFA zu überweisen, was von uns leider nur als polit-taktisches Manöver gewertet muss.
PM 23-05-03 Oppositionsarbeit erschwert
GRÜNE Idee findet verspäteten Anklang –
Infos zur Gartengestaltung für alle Haushalte wurden im Frühjahr abgelehnt
Nach dem Motto „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“ hat der Bürgermeister nun voller Stolz einen Flyer präsentiert, den die Weilroder GRÜNEN schon im April diesen Jahres umsetzen wollten. Damals argumentierte die Mehrheit aus CDU, SPD und FWG, aus Umweltschutzgründen sei es doch besser, den aus Neu Anspach übernommenen Flyer lediglich im Rathaus auszulegen, um Papier zu sparen. Davon ist keine Rede mehr, obwohl der entsprechende Beschluss vorliegt. Nun wird eine Variante veröffentlicht, die in äußerst geringem Maße von dem Inhalt abweicht, der damals zur Debatte stand. Welche Druckerei diesen Auftrag wohl übernehmen wird?
Auch wenn diese Vorgehensweise jede Professionalität vermissen lässt und die dahinterliegende Motivation zu hinterfragen ist: Wir GRÜNEN freuen uns, dass unser Vorschlag nun doch noch umgesetzt wird, denn wir begrüßen jeden Schritt in Richtung Klimaschutz. Der Flyer, um den es geht, beinhaltet Informationen zum umweltgerechten Gärtnern und der Problematik von sogenannten „Schottergärten“, die keinerlei Leben mehr möglich machen. Schön, dass GRÜNE Ideen umgesetzt werden – und sei es auch auf Umwegen.
Grün kommt
Am 2.7.22 lud die Ortsgruppe Bündnis 90 / Die Grünen, zum Interessenaustausch ein.
Vielen Dank für die interessanten Beiträge, die wir gerne in unsere Arbeit versuchen mit einzubeziehen.
Vielen Dank auch an Eva Holder für den Vortrag zum Thema Wassermanagement.
Vielen Dank auch an alle Helfer.
Weite Vorort Termine werden in Weilrod stattfindet.
Wie werden euch vorab informieren.
Grün kommt.
Neuer Vorstand im OV Usinger Land: Gunnar Breier aus Weilrod verstärkt zukünftig die Vorstandsarbeit.
Unser Antrag zur Erhaltung von Saumbiotopen durch weniger Mähtätigkeit steht noch aus, auf einen vernünftigen Beschluss hoffen wir noch. Warum der Bürgermeister meint, es sei teurer, seltener zu mähen, als unnötig häufig wie derzeit, dass wird er erklären müssen, wenn der Antrag wieder auf der Tagesordnung steht.